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LSB

Info

Die Anforderungen an den Betreiber einer Lasereinrichtung sind  bzw. werden zum 01.01.2022 neu geregelt

 

Alle Betreiber einer Lasereinrichtung müssen sich nun nach den Richtlinien der OStrV und der TROS weiterbilden. Die OStrV spricht zum ersten Mal im §11 von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Eine solch weitreichende Definition gab es bis dato noch nicht.

 

Grundsätzlich wird ein Laserschutzbeauftragter (LSB) ab der Laser-Klasse 3R benötigt.

Gefährdungsbeurteilung

Info

  • Der/die LSB muss über eine medizinische/zahnmedizinische mindestens 2 jährige Berufsausbildung verfügen. 

  • Der/die LSB hat an einem entsprechenden Lehrgang erfolgreich teilgenommen und besitzt einen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme. 

  • Der/die LSB nimmt regelmäßig an entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen teil. (1tägige Fortbildung alle 5 Jahre gilt hierbei als angemessen) 

  • Auch die Anzahl der LSB vor Ort hat sich geändert

Info

Der/die LSB kennt:

 

  • die grundlegenden Regelwerke des Arbeitsschutzes (ArbSchG / OStrV, TROS) 
  • die Kenngrößen der Laserstrahlung 

  • die direkten und indirekten Gefährdungen 

  • die grundlegenden Anforderungen an eine Gefährdungsbeurteilung (elementares neues Dokument)

  • die Schutzmaßnahmen 

  • seine Rechte und Pflichten 

  • die Neuordnung der Laserklassen nach DIN EN60825-1

  • die Bedeutung der Expositionsgrenzwerte nach OStrV 

  • Reihenfolge der Schutzmaßnahmen

  • §11 OStrV Ordnungswidrigkeiten und Straftaten

  • Berechnung der Expositionswerte und Expositionsgrenzwerte

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